Cybersicherheit : Vorbereitung auf die NIS 2 Konformität

Netz- und Informationssicherheit

NIS-2-Richtlinie: Stärkung der Cybersicherheit in Europa

Die europäische NIS-2-Richtlinie ist eine entscheidende Initiative der Europäischen Union zur Stärkung der Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten, insbesondere in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr und Gesundheit. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung ihrer Bestimmungen und verbessert so die nationalen Cybersicherheitsrahmen.
Obwohl sie sich vor allem auf große Organisationen konzentriert, sind kleinere Unternehmen in der Regel von den Anforderungen ausgenommen.
Diese Seite bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte der NIS-2-Richtlinie, die betroffenen Sektoren, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder nicht sowie mögliche Bußgelder.
Sie zeigt auf, wie Europa seine digitale Resilienz stärken will. Für fachkundige Beratung zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie kontaktieren Sie uns bitte.

Kontaktieren Sie uns

Historie der europäischen Richtlinien zur Cybersicherheit: Von NIS 1 zu NIS 2

In Frankreich wurde das Konzept des „Betreibers kritischer Infrastrukturen“ (Opérateur d’importance vitale – OIV) durch das Gesetz zur militärischen Programmplanung eingeführt. Ziel ist es, Betreiber kritischer Infrastrukturen zu identifizieren und zu schützen, deren Dienste für das Funktionieren der Gesellschaft und der Wirtschaft Frankreichs (wie öffentliche Gesundheit und Sicherheit) unerlässlich sind. Die Identifizierung und der Schutz der OIV (Betreiber kritischer Infrastrukturen) wurden in jedem Land durch nationale Gesetzgebungen umgesetzt. Jedes Land hat eigene Kriterien und eine Liste von OIVs festgelegt, die auf seinen spezifischen nationalen Interessen und seiner Infrastruktur basieren. Anschließend wurde die europäische NIS-Richtlinie als Maßnahme zur Vereinheitlichung der Cybersicherheitsanforderungen in der gesamten EU geplant.

NIS 1 (Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen)

Die NIS-1-Richtlinie wurde im Juli 2016 von der Europäischen Union verabschiedet und stellte die erste EU-weite Gesetzgebung im Bereich der Cybersicherheit dar. Als EU-Richtlinie erforderte sie eine Umsetzung in nationales Recht durch jeden Mitgliedstaat. Die Länder mussten die Richtlinie in ihre jeweiligen Rechtsordnungen übernehmen und umsetzen, um so die Einhaltung der Anforderungen durch die Betreiber innerhalb ihrer Hoheitsgebiete sicherzustellen.

Die Hauptziele bestanden darin, die nationalen Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit zu verbessern, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu stärken und eine Kultur des Risikomanagements sowie der Meldung von Vorfällen in den Schlüsselwirtschaftssektoren zu fördern. Die NIS-1-Richtlinie konzentrierte sich auf die Betreiber wesentlicher Dienste (Opérateurs de Services Essentiels – OSE) und die Anbieter digitaler Dienste (Fournisseurs de Services Numériques – FSN). Dazu gehörten:

OSE : Betreiber wesentlicher Dienste (Opérateurs de Services Essentiels)

Energieunternehmen, Transportunternehmen, Bank- und Finanzdienstleistungen, Gesundheitseinrichtungen, Unternehmen für Wasserversorgung und -verteilung sowie Anbieter digitaler Infrastrukturen.

FSN : Anbieter digitaler Dienste (Fournisseurs de Services Numériques)

Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Anbieter von Cloud-Computing-Diensten.

NIS 2 (Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen 2)

Die NIS-2-Richtlinie übernimmt die Anforderungen der NIS-1-Richtlinie und erweitert sie auf eine größere Anzahl von Sektoren und Schlüsselorganisationen. Sie führt strengere Sicherheitsanforderungen, eine erhöhte Haftung und verstärkte Meldepflichten für Vorfälle ein. Ziel ist es, auf die Entwicklung der Cybersicherheitslandschaft und die Begrenzungen der NIS-1-Richtlinie zu reagieren. Die Europäische Union hat die NIS-2-Richtlinie im Dezember 2020 verabschiedet.


Hier ist eine Tabelle, die die Kriterien zeigt, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist.

Kontaktieren Sie unsere Experten, um sich über NIS 2 zu informieren!

Kontaktieren Sie uns

Klassifikation und Stand der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie, die von der EU im Dezember 2020 verabschiedet wurde, baut auf der NIS-1-Richtlinie auf, um auf die Bedrohungen der Cybersicherheit zu reagieren und ihren Anwendungsbereich auszuweiten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, wobei nun auch Sektoren wie die öffentliche Verwaltung, der Weltraum, die Abfallwirtschaft und wesentliche digitale Dienste abgedeckt werden. Auf der rechten Seite können Sie den Stand der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in verschiedenen EU-Ländern im Mai 2024 sehen.


Die NIS-2-Richtlinie kategorisiert Unternehmen basierend auf ihrer Größe und finanziellen Kennzahlen und führt unterschiedliche Anforderungen ein, je nachdem, ob das Unternehmen als Essentielle Entität (EE) oder Wichtige Entität (EI) eingestuft wird. Die Klassifizierungen EE oder EI werden durch die Größe des Unternehmens und seine Zugehörigkeit zu einem kritischen Sektor bestimmt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ANSSI zur NIS-2-Richtlinie oder direkt auf der offiziellen Website der EU zur NIS-2-Richtlinie, die in allen Sprachen verfügbar ist.

Wenn Sie Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu erreichen, damit wir Sie unterstützen können. Die NIS-2-Seite auf unserem Blog bietet ebenfalls weiterführende Informationen.

Wichtigste Neuerungen der NIS-2-Richtlinie im Vergleich zu NIS-1

Erweiterter Anwendungsbereich: Die NIS-2-Richtlinie umfasst mehr Sektoren und schließt ein breiteres Spektrum von Organisationen ein, basierend auf ihrer Größe und ihrem wirtschaftlichen Einfluss.


Risikomanagement: Essentielle und wichtige Entitäten müssen umfassende Risikomanagementpraktiken einführen, wobei für essentielle Entitäten strengere Standards gelten.

Meldung von Vorfällen: Beide Kategorien müssen Sicherheitsvorfälle melden, jedoch unterliegen essentielle Entitäten strengeren und schnelleren Meldepflichten.

Durchsetzung: Sanktionen und Strafen sind gestaffelt, wobei essentielle Entitäten bei Nichteinhaltung mit höheren Geldbußen rechnen müssen.


Indem die Anforderungen je nach Klassifizierung der Entitäten differenziert werden, zielt die NIS-2-Richtlinie darauf ab, sicherzustellen, dass kritische Infrastrukturen und Dienste wirksam vor Cyberbedrohungen geschützt sind – unter Berücksichtigung der Größe und Leistungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen.

Auswirkungen der NIS-2-Richtlinie auf französische Unternehmen

Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um der NIS-2-Richtlinie zu entsprechen? Im Jahr 2024 wird es wahrscheinlich keine Geldstrafen von der ANSSI (in Frankreich) geben, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sich dies in Zukunft ändern wird. Betroffene Unternehmen sollten sich daher jetzt schon auf die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie vorbereiten.

Die ANSSI hat begonnen, ein erstes Dokument zu teilen, um die operative Umsetzung der NIS-2-Konformität vorzubereiten. Unternehmen müssen die folgenden Maßnahmen berücksichtigen:

– Nutzung von IT-Asset-Management-Tools (Verwaltung von IT-Ressourcen)
– Regelmäßige Backups
– Richtlinie zur Vorfallreaktion
– Regelmäßige Updates und Upgrades
– Verwendung einer effektiven Antivirensoftware
– Richtlinie für starke Passwörter
– Aktive Firewall
– Sicherer E-Mail-Schutz gegen Phishing

Cybersicherheit für KMU

Unsere Unterstützung für Unternehmen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Um Organisationen bei der Erfüllung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen, bieten wir eine umfassende Palette an Dienstleistungen an, die darauf ausgelegt sind, die Cybersicherheitsresilienz auf organisatorischer Ebene zu stärken.

Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien (PSSI)

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung robuster Sicherheitsrichtlinien (Sicherheitsrichtlinie für Informationssysteme), die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Organisation zugeschnitten sind. Diese Richtlinien bilden die Grundlage für eine effektive Cybersicherheits-Governance.

Richtlinie für Informationssysteme, Kommunikation und digitale Werkzeuge

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer Richtlinie für Informationssysteme, Kommunikation und digitale Werkzeuge. Diese legt Richtlinien zur akzeptablen Nutzung, bewährte Praktiken sowie die Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden fest. Eine solche Richtlinie ist entscheidend, um eine Sicherheitskultur innerhalb der Organisation zu fördern.

Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeitende

Menschliches Fehlverhalten bleibt eine bedeutende Schwachstelle in der Cybersicherheit. Wir bieten umfassende Schulungsprogramme an, um Mitarbeitende für bewährte IT-Praktiken, digitale Hygiene, Sicherheitsprotokolle sowie für die Erkennung und Reaktion auf potenzielle Bedrohungen zu sensibilisieren.

NIS 2: Eine Stärkung der allgemeinen Resilienz in der Cybersicherheit

Die NIS-2-Richtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt im europäischen Cybersicherheitsumfeld dar, da sie sich den zunehmenden Bedrohungen für kritische Infrastrukturen und Dienste widmet. Angesichts der bevorstehenden Frist zur Umsetzung müssen Organisationen proaktive Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden.

Unsere spezialisierten Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihre Organisation in diesem Übergangsprozess zu begleiten – mit dem Ziel, nicht nur die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen, sondern auch Ihre gesamte Cybersicherheitsresilienz nachhaltig zu stärken.

Durch eine frühzeitige Vorbereitung kann Ihre Organisation mit Zuversicht die Komplexitäten der NIS-2-Richtlinie bewältigen und eine starke Verteidigung gegen Cyberbedrohungen aufbauen.

Kontaketieren Sie unsere Experten